Impressum & AGB´s

Verantwortlich:

 

Angaben gemäß § 5 DDG

 

DALICHOW Events
Tourismus- & Eventagentur Wittenberg
Inhaberin: Christiane Dalichow

 

Büro & Verwaltung

Collegienstraße 91

06886 Lutherstadt Wittenberg

 

Tel:       03491 – 678 1345

Fax:      03491 – 678 1344

Mobil:  0172 – 70 60 927

 

 service@dalichow-events.de

 c.dalichow@dalichow-events.de

 

 www.dalichow-events.de

 

Geschäftssitz:  Coswiger Str. 3  I  06886 Lutherstadt Wittenberg

 

E-Mail:         service@dalichow-events.de      

Facebook:   www.facebook.com/DalichowEvents
Instagram:  @dalichow.events

                   @dalichow.hochzeiten

                   @feierdeko.com_traumdeko

 

Leihservice: www.feierdeko.com

 

 

Firmeninhaber:

 

Christiane Dalichow

 

Umsatzsteuer - ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

 

3115/212/02892

 

Firmensitz / Registergericht:

 

Lutherstadt Wittenberg

 

Inhaltlich verantworlich:

 

Christiane Dalichow

 

Konzept, Text & Gestaltung:

 

Christiane Dalichow
Quellenverzeichnis / Bildnachweise: Christiane Dalichow

 

Stiftung Luthergedenstätten in Sachsen Anhalt

IMG - Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

Thüringer Tourismus GmbH

Stadtkirchengemeinde Wittenberg

Evengelisches Predigerseminar Wittenberg

Carsten Stolze, Hochzeitsfotograf  www.carstenstolze.de

Foto Stolze, Wittenberg

erLeben Erlebnispädagogik, Sönke Neubauer www.erleben.name

Tourismusregion Anhalt - Dessau - Wittenberg

Deutsche Bibelgesellschaft

dpa

 

Jegliches kopieren und verwenden von Text- & Bildmaterial

bedarf der Zustimmung des Urhebers.

 

 

Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.

 

 

Außergerichtliche Streitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Gruppengröße: Führungen/ Unterhaltungsprogramme

Die maximale Gruppenstärke für gebuchte Führungen und Unterhaltungsprogramme sind dem entsprechendem Angebot zu entnehmen.

 

Künstlervermittlung

Es gelten die jeweiligen Bedingungen des vermittelten Künstlers, Band etc. Diese können nicht aus den aufgeführten Geschäftsbedingungen von Dalichow Events abgeleitet werden.

 

Stornobedingungen: Führungen / Unterhaltungsprogramme

Ein bestätigter Auftrag kann nur in Schriftform (Post, Mail, Fax) storniert werden.
Bis 7 Tage  vor der Führung / Veranstaltung r ist eine Stornierung kostenfrei; bis 2-6 Tage vor der Führung / Veranstaltung fällt eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswertes an; ab einem Tag vor der Führung / Veranstaltung ist der volle Betrag zu zahlen. Dies gilt auch für Abweichungen von der ursprünglich gebuchten Veranstaltung/Leistung. (Bsp. Änderung der Personen-/Teilnehmerzahl o. Umbuchung von einer 3 stündigen Führung in eine einstündige)

 

Stornobedingungen: Events / Veranstaltungen

Ein bestätigter Auftrag kann nur in Schriftform (Post, Mail, Fax) storniert werden.
Bis 10 Wochen vor der Veranstaltung ist eine Stornierung kostenfrei;

bis 8 Wochen vor der Veranstaltung – 25 % des Gesamtbetrages;

bis 6 Wochen vor der Veranstaltung – 50 % des Gesamtbetrages;

bis 4 Wochen vor der Veranstaltung – 75 % des Gesamtbetrages;

bis 2 Wochen vor der Veranstaltung – in voller Höhe.

Bei der Buchung von Fremddienstleistern gelten die jeweils gültigen Stornierungsbedingungen, des Fremdleistungsanbieter. 

 

Zahlungsbedingungen: Stadtführungen / Unterhaltungsprogramme
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Führung/ Veranstaltung vor Ort bar gegen Quittung beim Gästeführer (Künstler, Darsteller) zu bezahlen. Eine Zahlung per Rechnung Bedarf einer vorherigen Vereinbarung in Schriftform.

Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt beim Eintreffen der zu führenden Personen, spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung /Show /Auftritt /Unterhaltungsprogramm /Darbietung /Event. Alle aufgeführten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Zahlungsbedingungen: Events / Veranstaltungen

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Veranstaltung im Anschluss per Überweisung oder Barzahlung gemäß Rechnungslegung zu bezahlen.

Ab einem Betrag der die Gesamtsumme von 2.000,00 € übersteigt wird eine Anzahlung in Höhe von 35 % des Gesamtbetrages bis 8 Wochen vor Leistungsdatum fällig, gemäß Rechnungslegung & Auftragsbestätigung. Der offene Restbetrag wird nach der Veranstaltung per Rechnungslegung gefordert.

(Ausgenommen sind Sonderregelungen z.B. für Firmenveranstaltungen, die vorab schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten werden.)

Unberührt davon bleibt die Berücksichtigung der Änderungswünsche/Anpassungen bis 14 Tage vor Leistungsdatum.

Bei der Buchung von Fremddienstleistern gelten die jeweils gültigen Zahlungsbedingungen, des Fremdleistungsanbieter. 

 

Verspätung und Wartezeiten: Stadtführungen / Unterhaltungsprogramme
Der Gästeführer verpflichtet sich 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf die Gruppe zu warten. Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf die Führung/Veranstaltung, wobei der vereinbarte Betrag vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen ist.

Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste, kann die Führung/Veranstaltung gegen einen Aufpreis von 15,00 € pro Gästeführer um die verspätete Zeit verlängert werden, wenn es die Zeit des Gästeführers erlaubt. Entsprechend kann die Führung/Veranstaltung um die Dauer der Wartezeit verkürzt werden.

Wird eine Stadtführung auf Wunsch der Gruppe - zum Beispiel für eine Mittagspause - unterbrochen, wird ein zusätzliches Wartegeld von 15,00 € je Stunde berechnet.

 

Fahrkosten: Führungen / Unterhaltungsprogramme
Die Preise gelten ausschließlich für Führungen und Unterhaltungsprogramme in Wittenberg. Führungen, Tagesbegleitungen, Showprogramme und Veranstaltungen können auch für andere Orte gebucht werden. Entsprechend fallen jedoch bei eigen An- und Abreise der Gästeführer (Künstler, Darsteller) zusätzliche Fahrtkosten von 0,70 € netto pro Kilometer & Fahrzeug und eine Fahrtzeitvergütung von 15,00 € netto pro Stunde & Person Fahrzeit an. Bei einem organisierten Transfer durch den Kunden ist nur eine Fahrtzeitvergütung von 15,00 € netto pro Stunde & Person fällig.

 

Fahrkosten: Events & Veranstaltungen

 Die Fahrtkosten berechnen sich aus 0,70 € netto pro Kilometer & pro Fahrzeug. Ausgenommen sind Fahrtkostenpauschalen die vorab über Angebot & Auftragsbestätigung kommuniziert werden.

 

Aufsichtspflicht: Stadtführungen / Unterhaltungsprogramme / Veranstaltungen
Bei Führungen/Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtsbedürftigen Personen übernimmt der Auftragnehmer keine Aufsichtspflicht. Diese verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber.

  

Abbruch einer Führung/ Unterhaltungsprogramm
Der Stadtführer/Darsteller/Künstler  ist berechtigt, eine Führung/Unterhaltungsprogramm zu verweigern oder eine bereits begonnene Führung/Unterhaltungsprogramm sofort abzubrechen, sofern sich einzelne Teilnehmer oder die gesamte Gruppe ungeachtet einer Ermahnung, in einem Maße unangemessen verhält, dass eine sofortige Beendigung gerechtfertigt ist (z.B. persönliche Angriffe, Beleidigungen etc. der Gästeführer (Künstler, Darsteller)). Der Anspruch auf Bezahlung bleibt in einem solchen Fall weiter bestehen.

 

Abbruch eines Events/Veranstaltung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein Event/Veranstaltung zu verweigern oder eine bereits begonnenes Event/Veranstaltung sofort abzubrechen, sofern sich einzelne Teilnehmer oder die gesamte Gesellschaft ungeachtet einer Ermahnung, in einem Maße unangemessen verhält, dass eine sofortige Beendigung gerechtfertigt ist (z.B. persönliche Angriffe, Beleidigungen, Vandalismus etc.). Der Anspruch auf Bezahlung bleibt in einem solchen Fall weiter bestehen.

 

Haftung
Die Teilnahme an den Führungen, Erlebnisführungen, Eventführung, Konzerten

und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung.

 

Schriftformerfordernis
Alle Vereinbarungen müssen schriftlich (per Email ,Fax, Post) getroffen werden.
Ein Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Auftrag schriftlich bestätigt hat.

 

Film- und Tonaufnahmen: Stadtführungen / Unterhaltungsprogramme
Aus urheberrechtlichen Gründen sind Film- und Tonaufnahmen mit dem Auftragnehmer vor der Führung bzw. Veranstaltung abzusprechen.

 

allgemeine Informationen: Events/Veranstaltungen

Speisen- & Getränke sind auf den Veranstaltungsgeländen vorhanden! Das Mitbringen von Speisen & Getränken ist nicht gestattet.

Das Mitführen von Rucksäcken und großen Taschen ist untersagt! Maximale Größe 21 x 30 cm (DIN A4 Blatt).

Keine Ticketrücknahme / Kein Umtausch ! Kein Ersatz bei Ticketverlust!

Während der Veranstaltung erfolgen Audio-, Film- und Fotoaufnahmen. Mit Ticketerwerb erfolgt das Einverständnis zu deren Veröffentlichung.

 

Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

 

Gerichtsstand ist Lutherstadt Wittenberg

 

 

Disclaimer - Haftungsausschluss

 

Haftung für Inhalte

Obwohl wir uns um Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte unserer Seiten bemühen, können wir hierfür keine Garantie übernehmen.

Nach § 7 Absatz 1 TDG sind wir als Dienstanbieter für eigene Inhalte auf unseren Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

Eine Verpflichtung zur Überwachung übermittelter oder gespeicherter fremder Informationen besteht jedoch nicht (§§ 8-10 TDG). Sobald uns Rechtsverstöße bekannt werden, werden wir die entsprechenden Inhalte umgehend entfernen. Eine dahingehende Haftung wird jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen übernommen.

 

Haftung für Links

Unsere Seiten enthalten Links auf externe Webseiten Dritter. Auf die Inhalte dieser verlinkten Webseiten haben wir keinen Einfluss. Für die Richtigkeit der Inhalte ist immer der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich, weshalb wir diesbezüglich keinerlei Gewähr übernehmen.

Die fremden Webseiten haben wir zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keinerlei Rechtsverletzungen erkennbar. Eine ständige Überprüfung sämtlicher Inhalte der von uns verlinkten Seiten ohne tatsächliche Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß können wir nicht leisten. Falls uns Rechtsverletzungen bekannt werden, werden wir die entsprechenden Links sofort entfernen.

 

Urheberrecht

Die durch den Betreiber dieser Seite erstellten Inhalte und Werke auf diesen Webseiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sämtliche Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Kopien von diesen Seiten sind nur für den privaten Bereich gestattet, nicht jedoch für kommerzielle Zwecke.

 

Datenschutz

Für die Sicherheit der Datenübertragung im Internet können wir keine Gewähr übernehmen, insbesondere besteht bei der Übertragung von Daten per E-Mail die Gefahr des Zugriffs durch Dritte.

Im Falle der Erhebung personenbezogener Daten auf unseren Seiten erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers stets auf freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

Einer Nutzung der im Impressum veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zu Werbezwecken wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Betreiber behält sich für den Fall unverlangt zugesandter Werbe- oder Informationsmaterialien ausdrücklich rechtliche Schritte vor.

 

Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Sollten einzelne Regelungen o der Formulierungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.

 

Mietbedingungen

Leihartikel -  Ausstattung & Dekoration

 

Mit der möglichst langfristigen Bestellung durch den Mieter wird eine verbindliche Reservierung der

Mietartikel in unserem System vorgenommen um eine Lieferung in saisonalen Spitzenzeiten zu

garantieren. Nach Bestellung erhält der Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung, mit welcher das

Mietverhältnis begründet wird. Nach Abschluss des Mietvorganges werden die zurückgegebenen

Mietartikel auf Schäden und Vollständigkeit geprüft. Bei fehlender oder defekter Ware stellen wir Ihnen

eine Rechnung.

Bitte geben Sie uns bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung eine Information, wenn sich Stückzahlen

der benötigten Artikel ändern, damit wir den genauen Bedarf planen können. Nur die tatsächlich

benötigten Artikel werden dann auch berechnet.

 

1. Eine Mieteinheit beträgt 5 Kalendertage. Üblicherweise kann das Mietgut ab jeweils donnerstags

abgeholt werden oder wird durch uns spätestens an diesem Tag versendet.Abholung/Rückgabe an

Wochenenden sind möglich. Alle Abhol- und Rückbringungstermine müssen vorher mit uns individuell

vereinbart werden.

 

2. Der Mietpreis für einen Mietartikel bezieht sich auf eine Mieteinheit wie unter 1. benannt.

3. Die Mietware muss spätestens am darauffolgenden Montag zurückgeschickt (abgehend) bzw.

zurückgebracht werden, ansonsten kann eine weitere Mieteinheit berechnet werden.

 

4. Die bestellten Mietartikel werden mit Auftragsbestätigung aus dem verfügbaren Lagerbestand

ausgebucht und fix reserviert, Textilien werden teilweise speziell konfektioniert, Floristik und Kaufartikel

werden auftragsbezogen geordert. Sollte es aus irgendwelchen Gründen zu einer Stornierung kommen,

behalten wir uns das Recht vor, alle vereinbarten Leistungen wie folgt zu berechnen:

• sechs Wochen und länger vor der Veranstaltung – kostenlos

• vier Wochen vor der Veranstaltung – 25 % des Gesamtbetrages

• zwei Wochen vor der Veranstaltung – 50 % des Gesamtbetrages

• weniger als zwei Wochen vor der Veranstaltung – in voller Höhe

 

5. Mietgebühren für Artikel, welche nicht benutzt wurden, können nachträglich nicht erstattet werden.

 

6. Die Mietgegenstände sind behutsam zu behandeln. Dem Mietgegenstand kann eine Montageanleitung

beiliegen. Die Angaben in der Montageanleitung sind vom Kunden zwingend zu beachten. Sollte der Kunde

die Montageanleitung nicht beachten, so haftet er für solche Schäden, die durch die Nichtbeachtung der

Montageanleitung entstanden sind.

 

7. Der Kunde hat uns jede Beschädigung, Veränderung, Verlust oder Zerstörung des Mietgegenstandes

unverzüglich mitzuteilen.

 

8. Sobald die zurück gesendeten Mietartikel bei uns im Lager eingetroffen sind, werden diese auf

Beschädigungen und Vollständigkeit geprüft.

Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Mietgegenstandes ist Ersatz in der

Höhe des Verkaufspreises des Produktes laut der jeweils aktuell gültigen Preisliste zu leisten. Wir erstellen

hierzu eine Rechnung. Wenn die Anzahl der gemieteten Artikel stimmt und keine Schäden festgestellt

worden sind, wird dem Kunden nichts in Rechnung gestellt.

 

9. Alle Risiken des bestimmungsgemäßen Gebrauchs trägt der Kunde selbst. Insbesondere hat er

sicherzustellen, dass durch den Gebrauch des Mietgegenstandes keine Rechtsgüter Dritter und keine

öffentlich-rechtlichen Normen verletzt werden.

 

10. In der Nähe von Textilien und Stoffen (Servietten, Tischdecken, Stuhlhussen und Ähnlichem) dürfen

keine Wunderkerzen, Zigaretten usw. benutzt werden. Entstehen Schäden durch die Missachtung dieser

Anweisung, trägt der Kunde den vollen Schaden (wie unter 8. beschrieben).

 

11. Jede Untervermietung oder sonstige Nutzungsüberlassung an Dritte bedarf unserer vorherigen

schriftlichen Zustimmung.

 

12. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden in der Location durch die Benutzung unserer Verleih- und

Verkaufsartikel ( wie z.B. durch Kerzen). Zum Beispiel muss bei der Benutzung von unseren Kerzen Zugluft

vermieden werden. Für Wachs- und Brandflecken auf externen Textilien übernehmen wir keine Haftung.

 

13. Wir sind berechtigt Bilder unserer Arbeit und unserer Verleihartikel vor Ort aufzunehmen und zu

veröffentlichen (ohne Nennung des Kundennamens). Sollte dies nicht gewünscht sein, muss uns dies vor

der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung schriftlich mitgeteilt werden.

 

14. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche unter folgendem Link einzusehen sind: www.feierdeko.com

 

Feierdeko.com ist ein Geschäftsbereich von Dalichow Events

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltungen der

DALICHOW Events

Tourismus- und Eventagentur

 

1.         Veranstalter

Veranstalter der jeweiligen Veranstaltung ist:

DALICHOW Events – Tourismus- & Eventagentur Wittenberg
Inhaberin: Christiane Dalichow
Collegienstraße 91
06886 Lutherstadt Wittenberg

Telefon: 03491 678 1345
Mobil: 0172 70 60 927
E-Mail: service@dalichow-events.de

Nachfolgend „Veranstalter“ genannt.

 

Als „Veranstaltungslocation“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der jeweilige Veranstaltungsort einschließlich aller zugehörigen Gebäude, Hallen, Außenflächen, Verkehrs-, Neben- und Funktionsflächen, die für die jeweilige Veranstaltung genutzt werden.

 

2. Anmeldung

a) Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das für die jeweilige Veranstaltung vorgesehene Anmeldeformular oder auf Grundlage eines schriftlichen Angebotes des Veranstalters.

b) Mit Eingang der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldung gibt der Aussteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab. Die Anmeldung allein begründet noch keinen Anspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Standplatz.

c) Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweiligen veranstaltungsspezifischen Teilnahmebedingungen sowie die für die jeweilige Veranstaltungslocation geltenden Haus-, Sicherheits-, Brandschutz- und sonstigen Nutzungsordnungen als verbindlich an.

d) Der Aussteller ist verpflichtet, sämtliche für die Veranstaltung und die jeweilige Veranstaltungslocation geltenden gesetzlichen, behördlichen, technischen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere die jeweils geltende Hausordnung, Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswegevorgaben, Sicherheitsbestimmungen sowie etwaige technische Richtlinien der Veranstaltungslocation. Den Anweisungen des Veranstalters, des Betreibers der Veranstaltungslocation, des Sicherheits- und Ordnungspersonals sowie zuständiger Behörden ist Folge zu leisten.

e) Für Anmeldungen, die nach einem im jeweiligen Anmeldeformular ausdrücklich genannten Anmeldeschluss eingehen, können abweichende Preise gelten, sofern diese im Anmeldeformular oder einem individuellen Angebot ausdrücklich ausgewiesen sind.

 

3. Zulassung und Vertragsschluss

a) Der Teilnahmevertrag kommt erst durch die schriftliche Teilnahme- oder Auftragsbestätigung des Veranstalters in Textform, insbesondere per E-Mail, zustande. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine Zulassung dar.

b) Über die Zulassung sowie die Stand- und Platzeinteilung entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung des Veranstaltungskonzeptes und eines ausgewogenen Branchenmixes. Aus der Anmeldung entsteht kein Anspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Standplatzes.

c) Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung abzulehnen, wenn das Angebot des Ausstellers nicht zum Konzept, zur Zielgruppe oder zum Qualitätsanspruch der Veranstaltung passt oder sachliche Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.

d) Ein Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt. Der Veranstalter ist berechtigt, mehrere Unternehmen derselben oder vergleichbarer Branchen zuzulassen.

e) Es dürfen ausschließlich die in der Anmeldung angegebenen und vom Veranstalter zugelassenen Waren, Produkte und Dienstleistungen präsentiert oder angeboten werden.

f) Wesentliche Änderungen des angemeldeten Angebots bedürfen vorab der Zustimmung des Veranstalters in Textform.

g) Das entgeltliche Anbieten und der Verkauf gastronomischer Erzeugnisse sowie die Ausgabe von Speisen und Getränken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Sämtliche einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sind vom Aussteller einzuhalten.


 

4. Absage, Änderung, Verlegung und höhere Gewalt

a) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zeitlich oder räumlich zu verlegen, zu verkürzen oder den Veranstaltungsablauf zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Aussteller zumutbar ist.

b) Kann die Veranstaltung aufgrund eines Umstandes, den weder der Veranstalter noch der Aussteller zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Standmiete für die nicht erbrachte Veranstaltungsleistung. Bereits geleistete Zahlungen werden insoweit zurückerstattet.

c) Als wichtige bzw. von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Umstände kommen insbesondere behördliche Anordnungen oder Verbote, Naturereignisse, Epidemien oder Pandemien, Krieg, Terrorlagen, erhebliche Sicherheitsrisiken, technische Ausfälle sowie die vollständige oder teilweise Unbenutzbarkeit oder Nichtverfügbarkeit der vorgesehenen Veranstaltungslocation in Betracht.

d) Bereits entstandene, vom Aussteller ausdrücklich beauftragte und nicht mehr stornierbare Fremd- oder Zusatzkosten können dem Aussteller in Rechnung gestellt werden, soweit diese konkret seiner Bestellung zuzuordnen sind.

e) Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, wird der Aussteller hierüber unverzüglich informiert. Ist ihm die Teilnahme am Ersatztermin nicht zumutbar, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform vom Teilnahmevertrag zurücktreten. Bereits für die Teilnahme gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet.

f) Gesetzliche Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.

 

5. Standmiete, Zusatzleistungen und Preise

a) Die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Standmieten, Servicepauschalen und Preise für Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Anmeldeformular bzw. dem individuellen Angebot.

b) Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

c) Die Standmiete gilt für die gesamte im Anmeldeformular ausgewiesene Veranstaltungsdauer.

d) Zusatzleistungen, insbesondere Stromanschlüsse, zusätzliche Ausstattung, Leihmobiliar, Werbeanzeigen oder sonstige Serviceleistungen, werden entsprechend der jeweiligen Bestellung zusätzlich berechnet.

e) Beanstandungen hinsichtlich Standfläche oder bestellter Zusatzleistungen sind dem Veranstalter möglichst unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen, damit Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Abhilfe besteht.

f) Gesetzliche Ansprüche des Ausstellers bleiben unberührt.

 

6. Standplatzvergabe

a) Die Standplatzvergabe erfolgt durch den Veranstalter innerhalb der für die jeweilige Veranstaltung vorgesehenen Veranstaltungsflächen nach den räumlichen Gegebenheiten, den sicherheitsrechtlichen Anforderungen sowie den Erfordernissen des Veranstaltungskonzeptes. Die Standplätze können sich je nach Veranstaltung innerhalb von Gebäuden, Hallen, Zelten oder auf Außenflächen befinden. Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.

b) Der Veranstalter übermittelt dem Aussteller rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn die Standplatzinformation bzw. den Hallenplan. Änderungswünsche sind unverzüglich nach Erhalt mitzuteilen.

c) Der Veranstalter ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen berechtigt, einen bereits zugewiesenen Standplatz zu verändern, sofern die Änderung für den Aussteller unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar ist und eine im Wesentlichen vergleichbare Standfläche zur Verfügung gestellt wird.

d) Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen Änderungen an der Flächenaufteilung, Standanordnung, Wegeführung sowie an Ein- und Ausgängen der Veranstaltungslocation vorzunehmen, soweit diese für den Aussteller zumutbar sind.


 7. Mitaussteller, Gemeinschaftsstände und Überlassung an Dritte

a) Die vollständige oder teilweise Überlassung, Untervermietung oder Weitergabe der Standfläche an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

b) Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen sind bei der Anmeldung vollständig anzugeben und bedürfen der Zulassung durch den Veranstalter.

c) Für zugelassene Mitaussteller wird die im Anmeldeformular ausgewiesene Mitausstellergebühr berechnet.

d) Bei Gemeinschaftsständen ist dem Veranstalter ein verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen. Dieser ist berechtigt, organisatorische Mitteilungen für die beteiligten Aussteller entgegenzunehmen.

e) Bei einer nicht genehmigten Überlassung an Dritte kann der Veranstalter nach erfolgloser Aufforderung zur Beendigung der vertragswidrigen Nutzung die weitere Nutzung durch den nicht zugelassenen Dritten untersagen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

8. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

a) Nach Zulassung zur Veranstaltung erhält der Aussteller eine Rechnung, die auch elektronisch per E-Mail übermittelt werden kann. Maßgeblich für die Fälligkeit ist das auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesene Zahlungsziel. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum.

b) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug zu zahlen.

c) Abweichend hiervon können in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Veranstalter Teil- oder Ratenzahlungen vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung bedarf aus Gründen der Nachweisbarkeit der Textform, beispielsweise per E-Mail.

d) Unabhängig von einer vereinbarten Teil- oder Ratenzahlung muss der gesamte Rechnungsbetrag spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung vollständig auf dem in der Rechnung angegebenen Konto des Veranstalters eingegangen sein.

e) Erfolgt die Anmeldung bzw. Zulassung weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels, spätestens jedoch vor Beginn des Standaufbaus, vollständig zu zahlen.

f) Bei nicht fristgerechter Zahlung gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug. Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

g) Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme bzw. den Standaufbau bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus dem Teilnahmevertrag zu verweigern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

9. Absage und Vertragsauflösung durch den Aussteller

a) Nach erfolgter Zulassung ist der Teilnahmevertrag verbindlich. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei einem Vertrag zwischen Unternehmern grundsätzlich nicht.

b) Möchte der Aussteller seine Teilnahme nach Vertragsschluss absagen, bedarf die Vertragsaufhebung der Zustimmung des Veranstalters. Die Absage ist in Textform mitzuteilen.

c) Stimmt der Veranstalter einer Vertragsaufhebung zu, kann als pauschalierter Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen und den durch die Absage verursachten Schaden verlangt werden:

– bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Nettoentgelts,
– weniger als 8 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 %,
– weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 %,
– ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 %.

d) Dem Aussteller bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

e) Gelingt eine anderweitige Vermietung der frei gewordenen Standfläche, wird der dadurch erzielte Erlös bei der Schadensberechnung angemessen berücksichtigt.

f) Für bereits ausdrücklich bestellte und nicht mehr stornierbare Fremd- und Zusatzleistungen trägt der Aussteller die tatsächlich entstandenen Kosten.

 

10. Gestaltung und Sicherheit des Messestandes

a) Der Messestand darf ausschließlich innerhalb der vom Veranstalter zugewiesenen Standfläche errichtet werden. Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen, Feuerlöscher, Wandhydranten, elektrische Verteilungen und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen weder verstellt noch verdeckt oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.

b) Standbau und Standgestaltung erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, durch den Aussteller auf eigene Kosten und Verantwortung.

c) Für Standbau, Dekoration, Ausstattung und sämtliche verwendeten Materialien gelten die jeweils für die Veranstaltungslocation vorgeschriebenen brandschutz-, bau-, sicherheits- und veranstaltungsrechtlichen Anforderungen.

d) Soweit die Hausordnung, Brandschutzordnung, technische Richtlinien oder behördliche Vorgaben der jeweiligen Veranstaltungslocation bestimmte Materialeigenschaften, insbesondere eine schwer entflammbare Ausführung oder entsprechende Prüf- bzw. Klassifizierungsnachweise verlangen, sind diese Anforderungen zwingend einzuhalten. Erforderliche Nachweise sind auf Verlangen des Veranstalters, des Betreibers der Veranstaltungslocation oder einer zuständigen Behörde vorzulegen.

e) Beauftragte Standbau- oder Serviceunternehmen müssen die für die jeweilige Veranstaltungslocation geltenden Bestimmungen ebenfalls einhalten. Der Aussteller ist dafür verantwortlich, diese Unternehmen entsprechend zu informieren.

f) Bauliche Veränderungen, Bohrungen, Befestigungen, Verklebungen oder sonstige Eingriffe an Böden, Wänden, Decken, Türen, Einrichtungen oder technischen Anlagen der Veranstaltungslocation sind nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters bzw. des Betreibers der Veranstaltungslocation zulässig.

g) Für vom Aussteller oder seinen Beauftragten verursachte Beschädigungen haftet der Aussteller nach den gesetzlichen Vorschriften.

h) Der Einsatz von offenem Feuer, Kerzen, Flüssiggas, gasbetriebenen Geräten, Heizgeräten, Pyrotechnik, Nebel- oder Raucheffekten sowie sonstigen Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotenzial bedarf, soweit gesetzlich oder aufgrund der Vorgaben der Veranstaltungslocation erforderlich, der vorherigen Zustimmung des Veranstalters bzw. des Betreibers der Veranstaltungslocation. Erforderliche Genehmigungen und Prüfbescheinigungen sind vom Aussteller rechtzeitig einzuholen und auf Verlangen vorzulegen.

 

11. Technische Anschlüsse und Installationen

a) Technische Anschlüsse und Installationen, insbesondere Strom-, Wasser-, Abwasser-, Gas-, Telekommunikations- und Datenanschlüsse, dürfen ausschließlich durch den Veranstalter, den Betreiber der jeweiligen Veranstaltungslocation oder von diesen ausdrücklich zugelassene Fachunternehmen hergestellt oder verändert werden.

b) Der Aussteller ist verpflichtet, seinen tatsächlichen technischen Bedarf vollständig und zutreffend anzumelden.

c) Sämtliche vom Aussteller eingebrachten elektrischen Anlagen, Leitungen, Verteiler und Betriebsmittel müssen den jeweils geltenden gesetzlichen, technischen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen sowie den Vorgaben der jeweiligen Veranstaltungslocation entsprechen.

d) Nicht zugelassene, unsachgemäße, überlastete oder sicherheitsgefährdende Anlagen und Geräte können durch den Veranstalter oder den Betreiber der Veranstaltungslocation bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes außer Betrieb genommen werden.

e) Die Weitergabe von technischen Anschlüssen an andere Aussteller ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.

 

12. Aufbau

a) Der Aufbau ist ausschließlich innerhalb der für die jeweilige Veranstaltung bekannt gegebenen Aufbauzeiten zulässig.

b) Die für die Veranstaltungslocation geltenden Zufahrts-, Liefer-, Lade-, Sicherheits- und Zugangsvorschriften sind einzuhalten.

c) Vor Beginn des Aufbaus hat sich der Aussteller bzw. dessen verantwortlicher Ansprechpartner entsprechend den organisatorischen Vorgaben des Veranstalters anzumelden.

d) Der Stand muss spätestens zum Ende der bekannt gegebenen Aufbauzeit vollständig, sicher und betriebsbereit fertiggestellt sein.

e) Den Anweisungen des Veranstalters, des Betreibers der Veranstaltungslocation sowie des eingesetzten Sicherheits-, Ordnungs- und technischen Personals ist während des Aufbaus Folge zu leisten.

 

13. Zugang zur Veranstaltungslocation

Der Zutritt zur Veranstaltungslocation ist für Aussteller und deren Personal ausschließlich innerhalb der jeweils freigegebenen Zeiten und unter Beachtung der geltenden Zugangsregelungen zulässig. Soweit Aussteller-, Mitarbeiter- oder Aufbauausweise ausgegeben werden, sind diese mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Ausweise dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

 

14. Betrieb des Standes

a) Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand während der gesamten Öffnungszeit der Veranstaltung ordnungsgemäß zu betreiben und mit geeignetem Personal besetzt zu halten.

Der Aussteller sowie dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Mitaussteller und sonstige am Stand tätige Personen sind verpflichtet, die Hausordnung, Brandschutzordnung, Sicherheitsbestimmungen und technischen Vorgaben der jeweiligen Veranstaltungslocation einzuhalten.

c) Den Anweisungen des Veranstalters, des Betreibers der Veranstaltungslocation, des Sicherheits- und Ordnungspersonals sowie zuständiger Behörden ist unverzüglich Folge zu leisten.

d) Der Aussteller ist für alle für seinen Stand und seine Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen, Anzeigen und Anmeldungen selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für gewerbe-, lebensmittel-, jugendschutz-, GEMA-, sicherheits- und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen, soweit diese einschlägig sind.

e) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen insbesondere den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere der DGUV Vorschrift 3, entsprechen.

f) Bei Verwendung von Flüssiggas sind die jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Sicherheitsbestimmungen, insbesondere die einschlägigen DGUV-Regelungen, einzuhalten. Erforderliche Prüf- und Sicherheitsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

g) Hinsichtlich Rauchen, offenem Feuer, Kerzen, Pyrotechnik, Flüssiggas, Nebelmaschinen und vergleichbaren Einrichtungen gelten ausschließlich die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Haus-, Brandschutz- und Sicherheitsordnung der jeweiligen Veranstaltungslocation. Deren Vorgaben sind zwingend einzuhalten.

h) Der Aussteller hat die ihm überlassene Standfläche nach Beendigung des Abbaus vollständig geräumt, sauber und besenrein zu hinterlassen. Sämtliche eigenen Gegenstände, Verpackungsmaterialien, Dekorationen und Abfälle sind mitzunehmen.Die Reinigung der eigenen Standfläche obliegt dem Aussteller. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Außergewöhnliche, vom Aussteller verursachte Entsorgungs- oder Reinigungskosten können diesem nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.

 

15. Abbau und Rückgabe der Standfläche

a) Mit dem Abbau darf erst nach dem offiziell bekannt gegebenen Ende der jeweiligen Veranstaltung begonnen werden, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes genehmigt.

b) Der Abbau muss innerhalb der für die jeweilige Veranstaltung bekannt gegebenen Abbauzeiten erfolgen.

c) Die Zugangs-, Sicherheits-, Lade- und Verkehrsregelungen der jeweiligen Veranstaltungslocation sind während des Abbaus zwingend einzuhalten.

d) Der Aussteller hat die ihm überlassene Standfläche nach Abschluss des Abbaus vollständig geräumt, sauber und besenrein zu hinterlassen.

e) Sämtliche eigenen Gegenstände, Standbauteile, Verpackungsmaterialien, Werbemittel, Dekorationen und Abfälle sind vollständig zu entfernen.

f) Vom Aussteller oder dessen Beauftragten verursachte Beschädigungen an der Veranstaltungslocation oder deren Einrichtungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

g) Zurückgelassene Gegenstände können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf Kosten des Ausstellers entfernt, eingelagert oder entsorgt werden.

 

16. Haftung und Versicherung

a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

c) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

d) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

e) Für die Beaufsichtigung und Sicherung seines Standes, seiner Waren, Ausstellungsstücke und sonstigen eingebrachten Gegenstände ist der Aussteller selbst verantwortlich.

f) Dem Aussteller wird empfohlen, für ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere eine Betriebs- bzw. Veranstalterhaftpflicht sowie gegebenenfalls eine Versicherung seiner Ausstellungsgegenstände, zu sorgen.

 

 

17. Ausstellerverzeichnis und Messekommunikation

a) Der Veranstalter ist berechtigt, die vom Aussteller hierfür bereitgestellten Unternehmensdaten, insbesondere Firmenname, Geschäftsanschrift, Kontaktdaten, Internetadresse, Branche und Firmenlogo, im Ausstellerverzeichnis, Messeheft und in veranstaltungsbezogenen Informations- und Werbemedien zu veröffentlichen, soweit dies Bestandteil der gebuchten Teilnahmeleistung ist.

b) Der Aussteller ist für die Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich.

c) Änderungen sind dem Veranstalter möglichst frühzeitig mitzuteilen. Nach Redaktions- bzw. Druckschluss kann eine Berücksichtigung von Änderungen nicht garantiert werden.

 

18. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sowie Werbematerial

a) Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto-, Film- und Tonaufnahmen zur Dokumentation, Berichterstattung und Bewerbung der Veranstaltung anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in Printmedien, auf Webseiten und in Social-Media-Kanälen zu verwenden.

b) Der Aussteller kann dem Veranstalter zur Bewerbung seiner Messeteilnahme Firmenlogos, Texte, Fotos, Grafiken, Videos, Reels und sonstige Werbematerialien zur Verfügung stellen.

c) Mit der Übermittlung dieser Materialien bestätigt der Aussteller, dass er über die für die vorgesehene Verwendung erforderlichen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechte verfügt und berechtigt ist, dem Veranstalter die erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.

d) Der Aussteller räumt dem Veranstalter an den übermittelten Materialien ein unentgeltliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Bewerbung, Durchführung, Dokumentation und Nachberichterstattung der jeweiligen Veranstaltung ein. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung und Vervielfältigung in Printmedien, auf Webseiten sowie auf Social-Media-Kanälen des Veranstalters.

e) Der Aussteller stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen erkennbar abgebildeter Personen vorliegen, soweit deren Einwilligung gesetzlich erforderlich ist.

f) Werden gegenüber dem Veranstalter wegen der vom Aussteller bereitgestellten Materialien berechtigte Ansprüche Dritter geltend gemacht, hat der Aussteller den Veranstalter von diesen Ansprüchen freizustellen, soweit der Aussteller die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

g) Gesetzliche Persönlichkeits-, Urheber- und Datenschutzrechte bleiben unberührt.

 

19. Nebenabreden und Änderungen

Individuelle Absprachen, Ergänzungen und Änderungen des Teilnahmevertrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

20. Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Ausstellers und seiner Ansprechpartner ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung der Anmeldung, zur Durchführung und Abwicklung des Teilnahmevertrages sowie zur Erbringung der vereinbarten Messe- und Serviceleistungen.

Weitere Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung, die Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechte gemäß Art. 13 DSGVO sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters abrufbar:

DALICHOW Events * Tourismus- & Eventagentur Wittenberg - Datenschutz

 

21. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b) Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen ist der jeweilige Veranstaltungsort.

c) Ist der Aussteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Lutherstadt Wittenberg als Gerichtsstand vereinbart.

d) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

22. Miet- und Leihgegenstände

a) Vom Veranstalter bereitgestellte Miet- und Leihgegenstände bleiben Eigentum des Veranstalters und dürfen ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung verwendet werden.

b) Der Aussteller ist verpflichtet, die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Veranstaltungsende vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

c) Beschädigungen oder Verluste sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

d) Für vom Aussteller oder seinem Personal schuldhaft verursachte Beschädigungen oder Verluste haftet der Aussteller nach den gesetzlichen Vorschriften.

e) Normale, vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Beschädigung.

f) Fehlende oder nicht reparierbar beschädigte Gegenstände können zum erforderlichen Wiederbeschaffungswert, reparable Beschädigungen in Höhe der erforderlichen Reparaturkosten berechnet werden.

 

23. Veranstaltungslocation, Hausordnung und Sicherheitsbestimmungen

a) Für jede Veranstaltung gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die jeweils für die Veranstaltungslocation geltende Hausordnung, Brandschutzordnung, Sicherheitsordnung, technische Richtlinien sowie sonstige vom Betreiber der Veranstaltungslocation oder von zuständigen Behörden erlassene Vorgaben.

b) Diese Bestimmungen sind für den Aussteller sowie dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Mitaussteller, Dienstleister und sonstige von ihm eingesetzte Personen verbindlich.

c) Der Aussteller ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Personen und Unternehmen über die einschlägigen Bestimmungen zu informieren und für deren Einhaltung Sorge zu tragen.

d) Soweit Bestimmungen der Veranstaltungslocation aus Gründen des Brandschutzes, der Sicherheit, des Bau- oder Ordnungsrechts strengere Anforderungen enthalten als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die entsprechenden Sicherheits- und Schutzbestimmungen für die konkrete Veranstaltung vor.

e) Zusätzliche behördliche oder sicherheitsbedingte Auflagen, die vor oder während einer Veranstaltung ergehen, sind ebenfalls einzuhalten.

f) Den Weisungen des Veranstalters, des Betreibers der Veranstaltungslocation, des eingesetzten Sicherheits-, Ordnungs- und technischen Personals sowie der zuständigen Behörden ist Folge zu leisten.

 

DALICHOW Events

Tourismus- & Eventagentur

Collegienstraße 91

06886 Wittenberg

Telefon: +49 3491 678 1345

Telefax: +49 3491 678 1344

Mobil:    +49 172  70 60 927

 

Mail an DALICHOW Events

 

 

 

Verschenken Sie erlebnisreiche Unterhaltung mit den Gutscheinen von

DALICHOW Events

 

     Cranach - erleben

Begeben Sie sich mit uns auf die Spuren von

Lucas Cranach d.Ä. und seinem Sohn Lucas Cranach d.J.

 

11. - 13. Juni 2027

 

 

22. August 2026

 

 

 2027

 

 

Reformationsfest

jährlich am

31. Oktober

Freuen Sie sich auf Festkonzerte, Gottesdienste und mittelalterliches Treiben auf den Gassen und Höfen.

 

Druckversion | Sitemap
© DALICHOW Events Tourismus- & Eventagentur Wittenberg ~ Feierdeko.com